Praxis an der Mürg, Stans

Kosten

 Krankenkassenbeiträge

  • Psychotherapeutische Leistungen werden über die Grundversicherung abgerechnet. Sie brauchen eine Anordnung von der Kinder- oder Hausärztin.
  • Bei Kindern und Jugendlichen mit Geburtsgebrechen (z.B. AD(H)S, Autismus, oft auch elektiver Mutismus, usw.), werden die Therapien ohne Selbstbehalt von der Invalidenversicherung gedeckt. Der zuständige Kinder- oder Hausarzt muss einen ärztlichen Antrag an die IV-Stelle des Wohnkantons stellen.
  • Gemäss Opferhilfegesetz gibt es die Möglichkeit, die Übernahme der Psychotherapiekosten bei der kantonalen Opferhilfe zu beantragen.

Was ist, wenn ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann?

Therapiesitzungen werden verrechnet, wenn sie nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.